Zu Bauschutt zählen alle aus mineralischen Stoffen bestehenden Baumaterialien, sowie natürliche Steinbaustoffe. AVV 17 01 03 Bauschutt ist nicht mit fremden Stoffen wie Teer, Folie, Holz, Fermacellplatten, Heraklit, Rigibs oder Papierresten vermischt.
Der Bauschutt muss frei sein von Fermacellplatten, Heraklit und Regibs!
Zur Abfallart Bauschutt gehöhren
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